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BKA vernichtete Spurenakten
Karlsruhe/Berlin. Das Bundeskriminalamt hat 1994 die sogenannten
Spurenakten zum RAF-Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback
vernichtet. Das bestätigte der Sprecher der
Bundesanwaltschaft, Frank Wallenta, am Mittwoch auf ddp-Anfrage in
Karlsruhe. Diese Akten seien nach damaliger Einschätzung der
Ermittler »für das Ermittlungsverfahren ohne jede
Relevanz« gewesen. Die Bundesanwaltschaft habe der
Vernichtung der Daten zugestimmt.
Nach damaligen Angaben des BKA seien sämtliche Hinweise, die im Laufe der Ermittlungen einen Zusammenhang zur Tat erbracht hätten, aus den Spurenakten in die Ermittlungsakten genommen worden. Im April 2010 hatte die Bundesanwaltschaft Anklage gegen die frühere RAF-Angehörige Verena Becker wegen des Buback-Mordes erhoben. Sie hat nach Auffassung der Bundesanwaltschaft den Attentat, bei dem auch zwei Begleiter Bubacks erschossen wurden, mitgeplant.
(ddp/jW)
Nach damaligen Angaben des BKA seien sämtliche Hinweise, die im Laufe der Ermittlungen einen Zusammenhang zur Tat erbracht hätten, aus den Spurenakten in die Ermittlungsakten genommen worden. Im April 2010 hatte die Bundesanwaltschaft Anklage gegen die frühere RAF-Angehörige Verena Becker wegen des Buback-Mordes erhoben. Sie hat nach Auffassung der Bundesanwaltschaft den Attentat, bei dem auch zwei Begleiter Bubacks erschossen wurden, mitgeplant.
(ddp/jW)
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