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Bagatellkündigung aufgehoben

Reutlingen. Das Arbeitsgericht Reutlingen hat den Rauswurf eines Mannes aufgehoben, dem wegen der unzulässigen Verwendung einer Essensmarke im Wert von 80 Cent fristlos gekündigt worden war. Das Unternehmen, die Sportartikelfirma Erima im schwäbischen Pfullingen, hätte ihren Angestellten zunächst abmahnen müssen, anstatt ihm gleich zu kündigen, entschied das Gericht am Mittwoch. Der 35jährige Sachbearbeiter hatte mit der von einem Kollegen überlassenen Marke ein Mittagessen für seine Lebensgefährtin eingelöst und damit gegen eine Vorgabe der Geschäftsleitung verstoßen. Das sei zwar eine »erhebliche Pflichtverletzung«, urteilte das Gericht. Weil er »jedoch nicht planmäßig mit der Absicht gehandelt« habe, »das Vermögen des Arbeitgebers zu schädigen«, sei eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung unwirksam.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.05.2010, Seite 9, Kapital & Arbeit

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