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Behinderte Kinder ohne Mehrbedarf

Kassel. Schwerbehinderte Kinder von »Hartz-IV«-Empfängern haben keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Das Bundessozialgericht wies am Donnerstag die Klage einer Familie aus Gelsenkirchen ab, die für ihren heute sechsjährigen Sohn einen Mehrbedarf wegen Schwerbehinderung geltend gemacht hatte. Die Kasseler Richter erklärten, daß ein solcher Zuschlag zum Arbeitslosengeld II für Kinder unter 15 Jahren vom Gesetz ausgeschlossen sei. Auch auf die Härtefallregelung könnten sich die Kläger nicht berufen. Der Mehrbedarf stehe nur Hilfebedürftigen zu, die wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten könnten. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 07.05.2010, Seite 4, Inland

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