Zum Inhalt der Seite

Welterbe vertagt

Im Gerichtsstreit um ein Gemälde mit der Dresdner Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) ist ein Vergleich gescheitert. In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Dresden hatten die Richter am Donnerstag eine Einigung zwischen Orosz und der Künstlerin Erika Lust angeregt, deren Gemälde Orosz nur mit Strapsen bekleidet vor der umstrittenen Waldschlößchenbrücke zeigt. Lust, die gegen ein Urteil des Dresdner Landgerichts in Berufung gegangen war, hatte angeboten, das Bild mit dem Titel »Frau Orosz wirbt für das Welterbe« nicht mehr im Internet zu bewerben, wollte aber nicht auf ihr Ausstellungsrecht verzichten. Nur dann wäre jedoch auch Orosz bereit gewesen, im Gegenzug die Gerichtskosten zu tragen. Ein Urteil des Oberlandesgerichts soll am 16. April bekanntgegeben werden. Das Landgericht hatte am 3. Dezember entschieden, daß das Bild weder im Original noch als Replikat nicht mehr öffentlich präsentiert werden darf. Andernfalls riskiert die Künstlerin ein Ordnungsgeld von 250000 Euro.(ddp/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 09.04.2010, Seite 13, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!