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Schweißgeruch ist Kündigungsgrund

Köln. Intensiver Schweißgeruch kann den Arbeitsplatz kosten– zumindest in der Probezeit. Diese Erfahrung mußte jetzt ein bei der Stadt Köln beschäftigter 50jähriger Architekt machen. Das Arbeitsgericht der Domstadt bestätigte am Donnerstag die von der Kommune wegen der »ungepflegten Erscheinung« des Denkmalschutzexperten ausgesprochene Kündigung zum Ende seiner Probezeit.

Das Gericht betonte, die Kündigung sei weder sittenwidrig noch willkürlich. Bis zum Ende der Probezeit könne ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich auch ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Die Stadt Köln hatte die Entlassung mit dem angeblich ständigen Schweißgeruch des Architekten und dessen insgesamt ungepflegter Erscheinung begründet. Mit den Leistungen des Beschäftigten soll die Stadt dagegen zufrieden gewesen sein. (apn/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 26.03.2010, Seite 4, Inland

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