26.03.2010 / Inland / Seite 4
Schweißgeruch ist Kündigungsgrund
Köln. Intensiver Schweißgeruch kann den Arbeitsplatz
kosten– zumindest in der Probezeit. Diese Erfahrung
mußte jetzt ein bei der Stadt Köln beschäftigter
50jähriger Architekt machen. Das Arbeitsgericht der Domstadt
bestätigte am Donnerstag die von der Kommune wegen der
»ungepflegten Erscheinung« des Denkmalschutzexperten
ausgesprochene Kündigung zum Ende seiner Probezeit.
Das Gericht betonte, die Kündigung sei weder sittenwidrig noch
willkürlich. Bis zum Ende der Probezeit könne ein
Arbeitsverhältnis grundsätzlich auch ohne Vorliegen eines
Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Die Stadt Köln
hatte die Entlassung mit dem angeblich ständigen
Schweißgeruch des Architekten und dessen insgesamt
ungepflegter Erscheinung begründet. Mit den Leistungen des
Beschäftigten soll die Stadt dagegen zufrieden gewesen sein.
(apn/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/141895.schweißgeruch-ist-kündigungsgrund.html