Zum Inhalt der Seite

Datenschützer kritisieren »Elena«

Hamburg. Datenschützer halten das neue elektronische Meldeverfahren zur Erfassung von Arbeitnehmerdaten namens »Elena« für verfassungswidrig. Es sei sehr wahrscheinlich, daß nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung auch ›Elena‹ für rechtswidrig erklärt wird«, sagte der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix in der Zeit laut Vorabmeldung vom Mittwoch. Dix zufolge läßt sich die Erfassung der Daten von bis zu 40 Millionen Beschäftigten vermutlich nicht vollständig verhindern. Denkbar wäre aber ein Teilerfolg. (AFP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 18.03.2010, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!