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Nötigung Todkranker: Haftstrafe für Starchirurg

Essen. Der Starchirurg Christoph Broelsch ist vom Landgericht Essen zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden, weil er todkranke Krebspatienten zu Geldspenden genötigt haben soll. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß sich der Transplantationsexperte in insgesamt 30 Fällen der Bestechlichkeit schuldig machte, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Nötigung sowie in einem Fall in Tateinheit mit Betrug. Außerdem verurteilte das Gericht ihn wegen Betruges in acht Fällen und wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen.

(apn/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 13.03.2010, Seite 2, Inland

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