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Obduktionspflicht für tote Kleinkinder

Bremen. Das Land Bremen will als erstes Bundesland eine Obduktionspflicht bei verstorbenen Kleinkindern einführen. Obduziert werden sollen alle Kinder bis sechs Jahre, die ohne Vorerkrankungen oder äußere Zeichen von Verletzungen tot aufgefunden werden. Mit dem Vorhaben sollen die Verbesserungen des Kindeswohls vorangetrieben und die Aufklärungsrate bei tödlichen Kindesmißhandlungen erhöht werden, sagte eine Sprecherin der Gesundheitsbehörde am Montag auf ddp-Anfrage. Die Gesundheitsdeputation hat die entsprechende Gesetzesänderung bereits beschlossen. Im März wird sich voraussichtlich das Landesparlament mit dem Vorhaben befassen. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 23.02.2010, Seite 5, Inland

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