23.02.2010 / Inland / Seite 5
Obduktionspflicht für tote Kleinkinder
Bremen. Das Land Bremen will als erstes Bundesland eine
Obduktionspflicht bei verstorbenen Kleinkindern einführen.
Obduziert werden sollen alle Kinder bis sechs Jahre, die ohne
Vorerkrankungen oder äußere Zeichen von Verletzungen tot
aufgefunden werden. Mit dem Vorhaben sollen die Verbesserungen des
Kindeswohls vorangetrieben und die Aufklärungsrate bei
tödlichen Kindesmißhandlungen erhöht werden, sagte
eine Sprecherin der Gesundheitsbehörde am Montag auf
ddp-Anfrage. Die Gesundheitsdeputation hat die entsprechende
Gesetzesänderung bereits beschlossen. Im März wird sich
voraussichtlich das Landesparlament mit dem Vorhaben befassen.
(ddp/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/139993.obduktionspflicht-für-tote-kleinkinder.html