Zum Inhalt der Seite

Kunst und Kunststoff

Rund 190000 Besucher haben in der Neuen Nationalgalerie Berlin die am Sonntag zu Ende gegangene Ausstellung »Bilderträume. Die Sammlung Ulla und Heiner Pietzsch« gesehen. Die Meisterwerke des Surrealismus und des Abstrakten Expressionismus kehren nun wieder in die Villa des Berliner Ehepaares zurück, wie der Verein der Nationalgalerie am Montag mitteilte. Die Kollektion zählt zu einer der bedeutendsten privaten Kunstsammlungen der Klassischen Moderne. Nach Angaben der Nationalgalerie wünschten sich viele Besucher, die großartigen Gemälde und Skulpturen dauerhaft im Museum sehen zu können. Der Direktor der Galerie, Udo Kittelmann, äußerte die Hoffnung, »daß die beiden sich mit ihrer so einzigartigen Sammlung auch langfristig der Nationalgalerie verbunden fühlen.« Zu den 180 Werken der Sammlung zählen Werke von Surrealisten wie René Magritte, André Masson, Salvador Dalí, Paul Delvaux oder Yves Tanguy. Dazu kommen Meisterwerke von Max Ernst und Joan Miró. Außerdem hat die kinderlose Familie Pietzsch Arbeiten von Jackson Pollock oder Barnett Newman in ihrem Besitz, die die Weiterentwicklung surrealistischer Ansätze hin zum Abstrakten Expressionismus in den USA zeigen. Vor 50 Jahren war Heiner Pietzsch eine Zeit lang Einkäufer im VEB Elektrotechnik Berlin. Im Mai 1951 berief ihn die staatliche Planungskommission in der Hauptstadt der DDR. Nach vier Monaten flog er dort raus. Sein Vermögen hat er dann im Westen gemacht. Mit dem Kunststoffhandel.

(ddp/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 12.01.2010, Seite 13, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!