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Freispruch für Antimilitaristen

Dresden. Die Verwendung einer SS-Rune auf einem eindeutig antimilitaristischen Plakat ist nicht strafbar. Das hat das Amtsgericht Dresden am Montag entschieden und damit einen erklärten Militärgegner und Antifaschisten vom Vorwurf freigesprochen, das Symbol einer verfassungswidrigen Organisation verwendet zu haben. Die Richterin Karin Fahlberg begründete den Freispruch damit, daß das beanstandete Plakat eine Distanzierung vom NS-Regime »deutlich genug« erkennen lasse. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe gefordert. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.12.2009, Seite 2, Inland

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