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Gesetzentwurf gegen Verstümmelungen

Wiesbaden. Die Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg setzen sich mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative gegen Genitalverstümmelungen bei Mädchen und Frauen ein. »Die Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, die wir als Verbrechen ächten und hart bestraft wissen wollen«, sagte Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) am Dienstag in Wiesbaden. Dem Entwurf zufolge soll das deutsche Strafrecht auch für solche Taten gelten, die im Ausland an Opfern begangen werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Das Gesetz ermögliche damit beispielsweise gegen Familienmitglieder, die ebenfalls in Deutschland leben, vorzugehen, wenn diese die Beschneidung etwa während eines Urlaubs im Heimatland des Opfers veranlaßt haben. Zudem sehe der Entwurf das Ruhen der Verjährung bis zur Volljährigkeit des Opfers vor. In Deutschland sind nach Schätzungen ungefähr 20 000 Frauen, überwiegend afrikanischer Abstammung, von Genitalverstümmelungen betroffen.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 09.12.2009, Seite 4, Inland

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