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Hartz IV: Kein Geld für Schülerticket

Kassel. Für die Finanzierung einer Schülermonatskarte bekommen Hartz-IV-Bezieher keine zusätzlichen Leistungen durch die Jobcenter. Dies befand das Bundessozialgericht am Mittwoch in Kassel. Eine 20jährige hatte eine Klage eingereicht, weil das Land Niedersachsen bei Berufs- und Oberstufenschülern nicht mehr für den Transport zur Schule aufkommt. Die Kosten von 58,70 Euro pro Monat mußte sie selber tragen. »Mit derartigen Entscheidungen werden gerade im ländlichen Raum ›Hartz-IV-Schülern‹ der Zugang zu weiterführenden Schulen verwehrt«, erklärte das Erwerbslosen-Forum Deutschland.(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 29.10.2009, Seite 2, Inland

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