Zum Inhalt der Seite

Gesundheitsreform in den USA: Chronologie des Scheiterns

Die Geschichte der US-Gesundheitsreform ist eine Geschichte des Scheiterns. Schon im Präsidentschaftswahlkampf 1912 wirbt Theodore Roosevelt für das Konzept einer nationalen Krankenversicherung. Doch er verliert das Rennen gegen seinen konservativen Widersacher Woodrow Wilson. Gewerkschaften entwickeln in den zwanziger Jahren erste moderne Versicherungsmodelle für ihre Mitglieder. 1932 kommt eine staatliche Kommission zum Schluß, daß Millionen Amerikaner keinen Zugang zu medizinischer Versorgung haben, und empfiehlt eine staatliche Krankenversicherung. Konservative nennen den Plan »sozialistisch«. Im New Deal 1934 tritt die Gesundheitsreform angesichts der Großen Depression hinter Arbeitslosen- und Sozialversicherung zurück.

1944 fordert Präsident F. D. Roosevelt die Schaffung eines wirtschaftlichen Grundrechts, das auch ein Recht auf medizinische Versorgung enthalten sollte. Doch Roosevelt stirbt noch vor Ende des Zweiten Weltkrieges – und mit ihm das Verfassungsprojekt. Als Präsident Harry S. Truman Ende der vierziger Jahre ein nationales Gesundheitsprogramm vorschlägt, wird der Plan von Konservativen als »kommunistisches Komplott« bezeichnet und im Kongreß begraben. Präsident John F. Kennedy scheitert 1962 an der mächtigen Lobby der medizinischen Industrie. Unter dem Druck der Bürgerrechtsbewegung und Gewerkschaften richtet Präsident Lyndon B. Johnson 1965 eine staatliche Krankenversicherung für Senioren (Medicare) und Bedürftige (Medicaid) ein. 1976 ruft James Carter vergeblich zur Schaffung einer universellen Krankenversicherung auf. Sein Plan gerät unter die Räder der Rezession. In der Auseinandersetzung mit Republikanern und Lobbyisten kann auch Präsident William Clinton das Scheitern seines Versuchs der Regulierung privater Versicherer 1994 nicht verhindern. (ps)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 23.10.2009, Seite 3, Schwerpunkt

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!