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Aus: Ausgabe vom 07.10.2009, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Länder bestreiten Bundeskompetenz

Karlsruhe. Mehrere Bundesländer sprechen dem Bund das Recht ab, die Verwendung von Geldern aus dem Konjunkturprogramm in Ländern und Kommunen zu überprüfen. Die Länder werden deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das dem Bundesrechnungshof eingeräumte Prüfrecht klagen, wie der baden-württembergische Finanzminister Willi Stächele (CDU) am Dienstag in Stuttgart mitteilte. Nach Ansicht der Länder steht das Prüfrecht ausschließlich den Landesparlamenten und Landesrechnungshöfen zu. Das Konjunkturprogramm der Bundesregierung beinhaltet unter anderem Investitionen in den Ländern vor allem in Verkehrswege und Schulen mit einem Gesamtumfang von knapp 18 Milliarden Euro. Das Zukunftsinvestitionsgesetz räumt laut Stächele dem Bundesrechnungshof umfassende Prüfungsrechte ein. Er könne etwa bei Ländern und Kommunen Bücher, Belege und sonstige Unterlagen einsehen sowie örtliche Erhebungen vornehmen. Dies müsse gestoppt werden.(AFP/jW)

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