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Aus: Ausgabe vom 19.09.2009, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Überschuldung nicht gleich Insolvenz

Berlin. Überschuldete Unternehmen müssen weiterhin nicht Insolvenz anmelden, wenn die Weiterführung des Unternehmens möglich ist. Der durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz entsprechend geänderte Überschuldungsbegriff ist am Freitag in Berlin vom Bundesrat bis Ende 2013 verlängert worden.

Bei Inkrafttreten des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes sei man davon ausgegangen, »daß sich die Wirkungen der Finanzkrise innerhalb des nächsten Jahres wesentlich abschwächen würden«, heißt es in dem gebilligten Gesetzentwurf. Diese Erwartung bestehe nun nicht mehr. Demnach muß ein Unternehmen, auch wenn sein Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, keine Insolvenz anmelden, wenn dessen Fortführung »nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich« ist.

(ddp/jW)

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