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Aus: Ausgabe vom 19.09.2009, Seite 15 / Geschichte

Anno ... 39. Woche

1939, 26. September: Die Kommunistische Partei Frankreichs wird verboten. Statt alle Machtmittel gegen die drohende Aggression durch die deutschen Faschisten und Kollaborateure zu mobilisieren, konzentriert sich die Regierung auf die Verfolgung der demokratischen Kräfte. Auf das Verbot der KP folgt eine Verhaftungswelle gegen ihre Abgeordneten.

1939, 27. September: Auf Befehl Heinrich Himmlers werden die Sicherheitspolizei und der Sicherheitsdienst der SS zum Reichssicherheitshauptamt (RSHA) zusammengeführt. Chef der nunmehr alle Polizei- und Sicherheitsorgane von Staat und Partei zusammenfassenden Behörde wird Reinhard Hey­drich. Ziel ist zunächst eine größere Effizienz des Sicherheitsapparates. Die Aufgabe des RSHA wird zum einen die Umsetzung der Terrorherrschaft der Nazis innerhalb Deutschlands. Darüber hinaus wird es die Zentralstelle zur Steuerung des Verfolgungs- und Ausrottungsapparates in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten.

1944, 25. September: Nach einem Erlaß Hitlers wird der »Deutsche Volkssturm« aufgestellt. Diese äußerst mangelhaft ausgerüsteten und ausgebildeten Einheiten aus bis dahin nicht zur Wehrmacht eingezogenen »waffenfähigen deutschen Männern« zwischen 16 und 60 Jahren werden zur Verstärkung der Wehrmacht vor allem in Ostpreußen, Pommern, an Oder und Neiße, in Berlin und an der Westfront eingesetzt und geopfert. Die militärische Wirkung dieser Verbände ist eher gering.

1974, 27. September: Die Volkskammer der DDR beschließt ein Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Verfassung des Landes. Am 7. Oktober, anläßlich des 25jährigen Bestehens des sozialistischen Landes, tritt es in Kraft. Im Artikel 1 heißt es nun: »Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei.«

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