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Häftlinge können ALG II bekommen

Kassel. Dürfen Häftlinge außerhalb des Gefängnisses mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten, können sie auch den Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) geltend machen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag schriftlich veröffentlichten Urteil entschieden.Damit bekam ein Häftling aus dem Landkreis Konstanz recht. Dieser war seit April 2002 inhaftiert und befand sich seit Ende 2003 im Maßregelvollzug. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann schließlich Vollzugslockerungen zur Arbeitsuche gewährt. Daraufhin beantragte er ALG II. Das zuständige Jobcenter lehnte den Antrag ab. Das sah das BSG anders. Ab dem Zeitpunkt der Vollzugslockerungen sei es dem Gefangenen möglich gewesen, täglich mindestens drei Stunden arbeiten zu gehen, heißt es in der Begründung.(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.09.2009, Seite 4, Inland

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