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Verfassungsrichter stützen Neonazis
Karlsruhe. Eine Demonstration von Neonazis darf nicht allein wegen
der erwarteten Teilnahme von Anhängern der militanten
»Autonomen Nationalisten« verboten werden. Das hat das
Bundesverfassungsgericht betont. Das Gericht reichte am Montag die
Begründung dafür nach, warum es eine Kundgebung der
rechten Szene am Samstag in Dortmund genehmigt hatte und damit ein
von zwei Gerichtsinstanzen bestätigtes Verbot des Dortmunder
Polizeipräsidenten aufhob. Es sei davon auszugehen gewesen,
daß sich militante Neonazis in der Minderheit befinden
würden, hieß es weiter.(AP/jW)
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