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BAW will gesperrte Buback-Akten

Karlsruhe/Berlin. Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat am Mittwoch beim Bundesinnenministerium erneut die Freigabe der bislang gesperrten Verfassungsschutz-Akten zum Buback-Attentat beantragt. Grund sei das Ermittlungsverfahren gegen das frühere RAF-Mitglied Verena Becker, die nach Auffassung der BAW an dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback am 7. April 1977 beteiligt war, sagte ein BAW-Sprecher in Karlsruhe. Das Innenministerium hatte die Akten 2008 gesperrt, weil ihr Bekanntwerden »dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde«. Nach einem Bericht der Bild-Zeitung vom Montag heißt es in einem Vermerk des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit von 1978, es lägen »zuverlässige Informationen vor, wonach die B. seit 1972 von westdeutschen Abwehrorganen wegen der Zugehörigkeit zu terroristischen Gruppierungen bearbeitet bzw. unter Kontrolle gehalten wird.« (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 03.09.2009, Seite 1, Inland

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