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Homo-Grundgesetz

Das Land Hamburg plant einen Vorstoß zur Änderung des Grundgesetzes, um Homosexuelle besser vor Diskriminierung zu schützen. Bislang heißt es in Artikel 3: »Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.« Hier soll das Merkmal der »sexuellen Identität« ergänzt werden – als wäre das eine Form der Behinderung.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.09.2009, Seite 12, Feuilleton

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