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Aus: Ausgabe vom 01.09.2009, Seite 5 / Inland

Abschiebeschutz für Flüchtlinge

Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Rechte afghanischer Flüchtlinge gestärkt. Betroffene, die keine besondere berufliche Qualifikation und in ihrer Heimat kein Vermögen haben und bei einer Rückkehr nach Kabul auch nicht mit Unterstützung durch Familie oder Bekannte rechnen können, dürfen nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden. Das entschied der VGH in Mannheim in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Die Richter beriefen sich auf humanitäre Gründe. Die schwierigen Lebensbedingungen in Afghanistan träfen den Kläger als Teil einer Bevölkerungsgruppe, hieß es zur Begründung. Ein Abschiebungshindernis ergebe sich, wenn er in Afghanistan einer extrem zugespitzten Gefahrenlage ausgesetzt wäre, so daß er »dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde«. Eine solche Gefahrenlage könne auch dann bestehen, wenn der Kläger dem »baldigen sicheren Hungertod« ausgeliefert sein würde.

(AP/jW)