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Al-Qaida-Urteile teilweise bestätigt

Karlsruhe. Gut eineinhalb Jahre nach den Urteilen im Düsseldorfer Al-Qaida-Prozeß hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Haftstrafen von sieben und dreieinhalb Jahren für zwei der drei Angeklagten bestätigt. Über die Strafe für den dritten Beschuldigten muß allerdings neu entschieden werden, wie aus einem am Freitag verkündeten BGH-Urteil hervorgeht. Der Angeklagte hatte sich nach Einschätzung der Karlsruher Richter der Unterstützung, nicht aber der Mitgliedschaft in der Organisation schuldig gemacht. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte den Beschuldigten im Dezember 2007 zu sechs Jahren Haft verurteilt. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.08.2009, Seite 4, Inland

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