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Kölner Müllskandal: Urteil rechtskräftig

Karlsruhe. Das Urteil gegen den früheren Kölner Oberstadtdirektor Klaus Heugel (SPD) wegen Bestechlichkeit ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf nach Angaben vom Montag die Revision des einstigen Oberbürgermeisterkandidaten gegen den Spruch des Kölner Landgerichts vom August 2008. Heugel hatte dem Landgericht zufolge 1999 in seinem Wahlkampf vom Müllunternehmer Hellmut Trienekens eine indirekte Spende von knapp 77000 Euro genommen.Trienekens erwartete als Gegenleistung, daß sich der SPD-Politiker nach der Wahl für eine Teilprivatisierung der städtischen Abfallwirtschaftsbetriebe zugunsten des Unternehmers einsetzen würde. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 28.07.2009, Seite 5, Inland

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