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Rückzahlungen für Gaskunden

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Gaskunden gestärkt: Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen sind unwirksam, wenn sie zwar das Recht zur Preiserhöhung, nicht aber die Pflicht zur Senkung des Preises beinhalten, wie der BGH in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. Kunden der Berliner Gaswerke (Gasag) und der Kommunalen Gasunion GmbH in Niedersachsen können nun Preiserhöhungen rückwirkend bis Oktober 2005 zurückfordern.

Wie viele Gasversorger ähnlich unwirksame Klauseln in ihren Verträgen stehen haben, ist nach Angaben des Bundesverbands Neuer Energieanbieter in Berlin unklar. Bei Sondertarifkunden handelt es sich zumeist um Haushalte, die mit Gas heizen und deshalb größere Mengen als Kunden im Normaltarif abnehmen.(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.07.2009, Seite 5, Inland

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