-
16.07.2009
- → Inland
Rückzahlungen für Gaskunden
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Gaskunden
gestärkt: Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen sind
unwirksam, wenn sie zwar das Recht zur Preiserhöhung, nicht
aber die Pflicht zur Senkung des Preises beinhalten, wie der BGH in
einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. Kunden der
Berliner Gaswerke (Gasag) und der Kommunalen Gasunion GmbH in
Niedersachsen können nun Preiserhöhungen rückwirkend
bis Oktober 2005 zurückfordern.
Wie viele Gasversorger ähnlich unwirksame Klauseln in ihren Verträgen stehen haben, ist nach Angaben des Bundesverbands Neuer Energieanbieter in Berlin unklar. Bei Sondertarifkunden handelt es sich zumeist um Haushalte, die mit Gas heizen und deshalb größere Mengen als Kunden im Normaltarif abnehmen.(AFP/jW)
Wie viele Gasversorger ähnlich unwirksame Klauseln in ihren Verträgen stehen haben, ist nach Angaben des Bundesverbands Neuer Energieanbieter in Berlin unklar. Bei Sondertarifkunden handelt es sich zumeist um Haushalte, die mit Gas heizen und deshalb größere Mengen als Kunden im Normaltarif abnehmen.(AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland
