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Aus: Ausgabe vom 13.06.2009, Seite 1 / Inland

Bundesrat beschließt »Schuldenbremse«

Berlin. Der Bundesrat hat für die Aufnahme einer »Schuldenbremse« ins Grundgesetz gestimmt. Mit 58 Stimmen verabschiedete die Länderkammer am Freitag in Berlin ein entsprechendes Gesetzespaket der sogenannten Föderalismusreform II. Nur Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein stimmten dem Gesetz nicht zu. DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki kritisierte in einer Erklärung, die Neuregelung schränke die Handlungsfähigkeit der Länder ein und verhindere eine »gestaltende Sozialpolitik«. Der DGB setze nun seine Hoffnung auf eine angekündigte Klage Schleswig-Holsteins vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Länder dürfen nach der neuen Regelung ab 2020 keine Schulden mehr machen. Der Bund soll sich bis zu einer Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verschulden dürfen – hier gilt die Regelung bereits ab 2016.

(ddp/jW)