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Ohne USB

Bibliotheken dürfen ihren Nutzern nicht erlauben, digitalisierte Versionen von Werken auf USB-Sticks aus ihren Räumen mitzunehmen. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor. Die Kammer gab damit einem Verlag Recht, der gegen eine Universitätsbibliothek wegen der möglichen Vervielfältigung digitalisierter Werke aus seinem Programm geklagt hatte. Die Kammer stellte jedoch klar, daß die Digitalisierung der Werke durchaus erlaubt sei – solange sie in der Bibliothek bleiben. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.06.2009, Seite 13, Feuilleton

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