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Gleisblockade war legal

Steinfurt. Im Prozeß um die Blockade eines Urantransports hat das Amtsgericht Steinfurt die angeklagte französische Umweltaktivistin Cécile Lecomte am Donnerstag freigesprochen. Die Atomkraftgegnerin habe mit ihrer Aktion (siehe jW vom 3. Juni) über einem Gleisbett bei Münster im Januar 2008 weder eine Nötigung noch eine Ordnungswidrigkeit begangen, so das Gericht. Die Richter sahen das Recht auf freie Meinungsäußerung durch kein Gesetz eingeschränkt. Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung schütze nur den Gleisbereich in einem Bereich von 4,80 Metern. Die Angeklagte habe jedoch auf einer Höhe von sechs bis sieben Metern gehangen. Die damals 26jährige hatte über die Bahnstrecke ein Seil gespannt; sich kopfüber abgeseilt und so einen Zug mit rund 1000 Tonnen Uran etwa sechs Stunden gestoppt.(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 05.06.2009, Seite 1, Inland

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