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Gericht verbietet »Pro NRW«-Umzug

Münster. Die rechtspopulistische Bürgerbewegung »Pro NRW« darf bei ihrem »Anti-Islamisierungskongreß« am Samstag keinen Demonstrationszug zur geplanten Moschee in Köln-Ehrenfeld veranstalten. Die Verbotsverfügung der Polizei genüge dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, erklärte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am Freitag in Münster. Die Voraussetzungen eines polizeilichen Notstandes seien erfüllt. »Pro NRW« kündigte am Freitag den Angaben zufolge an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Am Donnerstag hatte das OVG bereits entschieden, daß eine geplante Großkundgebung der Untergruppierung »Pro Köln« nicht auf dem Roncalliplatz am Dom stattfinden darf.

(AP/jW)
junge Welt

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.05.2009, Seite 5, Inland

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