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Gericht verbietet »Pro NRW«-Umzug
Münster. Die rechtspopulistische Bürgerbewegung
»Pro NRW« darf bei ihrem
»Anti-Islamisierungskongreß« am Samstag keinen
Demonstrationszug zur geplanten Moschee in Köln-Ehrenfeld
veranstalten. Die Verbotsverfügung der Polizei genüge dem
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, erklärte das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am Freitag in
Münster. Die Voraussetzungen eines polizeilichen Notstandes
seien erfüllt. »Pro NRW« kündigte am Freitag
den Angaben zufolge an, das Bundesverfassungsgericht
anzurufen.
Am Donnerstag hatte das OVG bereits entschieden, daß eine geplante Großkundgebung der Untergruppierung »Pro Köln« nicht auf dem Roncalliplatz am Dom stattfinden darf.
(AP/jW)
Am Donnerstag hatte das OVG bereits entschieden, daß eine geplante Großkundgebung der Untergruppierung »Pro Köln« nicht auf dem Roncalliplatz am Dom stattfinden darf.
(AP/jW)
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