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Landgericht kassiert G-8-Schnellurteil

Rostock. Das Landgericht Rostock hat am Mittwoch ein 2007 in einem Schnellverfahren verhängtes Urteil gegen einen G-8-Gegner aufgehoben. Dies teilten Prozeßbeobachter in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung mit. Der Bochumer hatte sich vor zwei Jahren an den Protesten gegen das Gipfeltreffen in Heiligendamm beteiligt und war unter dem Vorwurf schweren Landfriedensbruchs und der Körperverletzung festgenommen worden. Innerhalb von vier Tagen verurteilte ihn das Rostocker Amtsgericht in einem beschleunigten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung. Im Berufungsprozeß am Mittwoch habe das Landgericht nun festgestellt, daß es »weder Beweise noch Zeugenaussagen« gebe, »die den Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs noch der Körperverletzung hätten untermauern können«. Statt dessen habe ein als Belastungszeuge geladener Polizeibeamter eingeräumt, seinerseits »den Angeklagten mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben«. Im Rahmen des G-8-Gipfels seien über 1700 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, von denen 97 Prozent eingestellt werden mußten, heißt es in der Erklärung weiter.(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.05.2009, Seite 4, Inland

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