02.05.2009 / Inland / Seite 4
Landgericht kassiert G-8-Schnellurteil
Rostock. Das Landgericht Rostock hat am Mittwoch ein 2007 in einem
Schnellverfahren verhängtes Urteil gegen einen G-8-Gegner
aufgehoben. Dies teilten Prozeßbeobachter in einer am Freitag
veröffentlichten Erklärung mit. Der Bochumer hatte sich
vor zwei Jahren an den Protesten gegen das Gipfeltreffen in
Heiligendamm beteiligt und war unter dem Vorwurf schweren
Landfriedensbruchs und der Körperverletzung festgenommen
worden. Innerhalb von vier Tagen verurteilte ihn das Rostocker
Amtsgericht in einem beschleunigten Verfahren zu einer
Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung. Im
Berufungsprozeß am Mittwoch habe das Landgericht nun
festgestellt, daß es »weder Beweise noch
Zeugenaussagen« gebe, »die den Vorwurf des schweren
Landfriedensbruchs noch der Körperverletzung hätten
untermauern können«. Statt dessen habe ein als
Belastungszeuge geladener Polizeibeamter eingeräumt,
seinerseits »den Angeklagten mit der Faust ins Gesicht
geschlagen zu haben«. Im Rahmen des G-8-Gipfels seien
über 1700 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, von denen
97 Prozent eingestellt werden mußten, heißt es in der
Erklärung weiter.(jW)
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