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Mindestlöhne ab Dienstag möglich

Berlin. Mindestlöhne können ab dem heutigen Dienstag auch in jenen Branchen eingeführt werden, in denen das Entsendegesetz wegen mangelnder Tarifbindung nicht greift. Das vom Bundestag beschlossene Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz wurde am Montag im Bundesgesetzblatt verkündet, wie Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) mitteilte. Einen Tag nach der Veröffentlichung trete es in Kraft. Das Gesetz ist für alle Branchen anwendbar, in denen die Tarifbindung durch die Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bei unter 50 Prozent liegt. Das neue Gesetz sieht die Errichtung eines Hauptausschusses vor, der prüft, ob in einem Wirtschaftszweig soziale Verwerfungen vorliegen. Für diese Wirtschaftszweige, wird dann ein Fachausschuß eingerichtet, der die konkrete Höhe der Mindestlöhne festlegt. Die so beschlossenen Mindestlöhne werden von der Bundesregierung rechtsverbindlich gemacht.(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 28.04.2009, Seite 4, Inland

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