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Bankgeheimnis wird gelockert

München. Bankkunden müssen künftig häufiger mit einer Kontrolle ihrer Konten rechnen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem am Mittwoch in München bekanntgegebenen Urteil die Schwelle für sogenannte Kontrollmitteilungen an die Finanzämter gesenkt. Eine solche Mitteilung ist danach zulässig, wenn ausreichende Hinweise auf Fehler bei der Steuererklärung vorliegen; und nicht erst bei einem Verdacht auf eine Straftat. Eine Kontrollmitteilung sei allerdings auch künftig nur zulässig, wenn »ein klares Übergewicht des fiskalischen Interesses« gegenüber dem Bankgeheimnis zu vermuten ist.(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.03.2009, Seite 2, Inland

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