Zum Inhalt der Seite

Keine Polizei

Wegen Table-Dance-Fotos im Internet ist eine Bewerberin für den Polizeidienst nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu Recht abgelehnt worden. Es bestünden »Zweifel an der charakterlichen Eignung der Bewerberin«, teilte das Gericht am Montag in Stuttgart mit. Die Richter lehnten den Eilantrag der Frau auf zügige Fortsetzung ihres Bewerbungsverfahrens ab. Dem Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg waren anonym Auszüge aus einem Internet-Forum mit über einer Million Nutzern zugeleitet worden. Dort hatte sich die Frau bereits als Polizeimeisteranwärterin bezeichnet und Fotos eingestellt, die wie Table-Dancing vor Publikum wirkten. Daraufhin brach das Polizeipräsidium das Bewerbungsverfahren ab. Die Frau gab an, sie habe lediglich in Bars bedient und in Stiefeln und Bikini getanzt. Die Bilder seien inzwischen gelöscht. (ddp/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 24.02.2009, Seite 12, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!