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Bewährungsstrafe für Ex-RZ-Mitglied

Stuttgart. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat ein ehemaliges Mitglied der linksradikalen »Revolutionären Zellen« aus Berlin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Richter sprachen den 60jährigen Thomas K. am Donnerstag der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für schuldig. Die Strafe war im Rahmen einer Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten verabredet worden. Der Angeklagte hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt. Den Ermittlungen zufolge gehörte der heute als IT-Administrator tätige Mann der Gruppierung von Mitte der 1970er Jahre bis in die 90er Jahre hinein an. Zwar beteiligte er sich nach den Feststellungen der Richter nicht aktiv an militanten Aktionen. Er habe jedoch »als sogenannter Denker wesentlichen Einfluß auf die Orientierung und die Willensbildung innerhalb der RZ« gehabt.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.02.2009, Seite 4, Inland

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