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Härtere Strafen für Steuerbetrüger

Karlsruhe. Steuerbetrüger in Deutschland müssen ab sofort schärfe Strafen fürchten. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte in einem Grundsatzurteil am Dienstag fest, daß bereits Steuerhinterziehung ab 50000 Euro mit Haft bestraft werden muß. Ab Beträgen von einer Million Euro dürfe zudem keine Bewährungsstrafe mehr verhängt werden – außer bei »besonders gewichtigen Milderungsgründen«. Betroffen von der neuen Regelung dürfte auch der ehemalige Post-Chef Klaus Zumwinkel sein, dessen Verfahren im Januar beginnt.(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 03.12.2008, Seite 2, Inland

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