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An der Saar darf geraucht werden

Saarbrücken. Das Rauchverbot in saarländischen Gaststätten wird gelockert. Der Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken verwarf die bisher für inhabergeführte Eckkneipen geltende Ausnahmeregelung und bestimmte stattdessen die Größe der Gaststätte als das entscheidende Kriterium. Nach der am Montag verkündeten Entscheidung dürfen ab sofort Lokale mit weniger als 75 Quadratmeter Grundfläche das Rauchen gestatten, auch wenn sie über keinen abgetrennten Nebenraum verfügen. (AP/JW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.12.2008, Seite 4, Inland

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