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Aus: Ausgabe vom 13.11.2008, Seite 1 / Inland

Bundestag stimmt BKA-Gesetz zu

Berlin. Der Bundestag hat am Mittwoch nachmittag mit den Stimmen der Koalition das neue Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKA-Gesetz) beschlossen. Danach erhält das BKA weitreichenden Befugnisse zur »Gefahrenabwehr« – bis hin zur heimlichen Computerdurchsuchung und dem Spähangriff per versteckter Kamera in privaten Wohnungen. Eine richterliche Anordnung kann bei »Gefahr im Verzuge« entfallen, wenn die Maßnahme nicht länger als drei Tage andauert.

Vor Überwachung geschützt sollen Geistliche, Abgeordnete sowie Strafverteidiger von Beschuldigten sein, die selbst vom BKA überwacht werden. Journalisten dürfen grundsätzlich ausspioniert werden. Verweigern sie bei einer Befragung die Aussage oder die Herausgabe von Materialien, können sie unter Androhung von Zwangsgeld und Beugehaft dazu gezwungen werden.

(AFP/jW)