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Aus: Ausgabe vom 24.09.2008, Seite 4 / Inland

FDP-Modell für ­Erbschaftssteuer

München. Für die Erhebung der Erbschaftssteuer sollten nach den Vorstellungen der FDP künftig allein die Länder zuständig sein. Angesichts der Schwierigkeiten in der großen Koalition, sich auf eine Neufassung des Erbschaftssteuerrechts zu einigen, will die FDP am Mittwoch einen Gesetzentwurf im Bundestag einbringen, demzufolge der Bund auf seine Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich verzichtet. Dann wäre es ins Ermessen der Länder gestellt, ob überhaupt und wenn ja in welcher Höhe sie Erbschaftssteuer erheben wollen, sagte der Initiator des Entwurfs, Hermann-Otto Solms, der Süddeutschen Zeitung (Dienstagausgabe). Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muß das Erbschaftssteuerrecht bis zum Jahresende neu geregelt werden.(ddp/jW)