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Unrechtsgesetz bleibt in Kraft

Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag abend einen Antrag der Fraktion Die Linke abgelehnt, laut dem ein 1956 erlassenes Gesetz, welches kommunistische Widerstandskämpfer gegen den Faschismus von Entschädigungsleistungen ausschließt, außer Kraft gesetzt werden sollte. Das berichtete am Freitag das Neue Deutschland. Der Linken- Abgeordnete Jan Korte wies in der Debatte u.a. darauf hin, daß 80 Prozent derer, die an bundesdeutschen Gerichten über Kommunisten geurteilt hätten, ehemalige Nazis gewesen seien.(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.05.2008, Seite 5, Inland

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