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Polizeirechte werden eingeschränkt

Wiesbaden. In Hessen zeichnet sich eine Beschränkung von Polizeirechten wie Rasterfahndung und Großem Lauschangriff ab. Die FDP-Landtagsfraktion legte am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der bereits in der kommenden Woche beraten werden soll. SPD und Grüne reagierten zustimmend. Bei Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten, Journalisten oder Pfarrern soll nach dem Gesetzentwurf ein Lauschangriff künftig generell unzulässig sein. Auch die Telefonüberwachung dieser Berufsgruppen soll nach dem FDP-Entwurf künftig verboten sein. Die akustische Wohnraumüberwachung soll ebenfalls stark eingeschränkt werden.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.05.2008, Seite 2, Inland

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