Zum Inhalt der Seite

Schon recht so

Wer in München ein Mietshaus besitzt, kann Biergutscheine für Hausmeister über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Das Amtsgericht in der Landeshauptstadt hat die Klage eines Mieters abgewiesen, der seinen Anteil am Wiesn-Gutschein nicht zu zahlen bereit war. Er sei gut weggekommen, entschieden die Richter. Üblich seien Wiesn-Gutscheine über zwei Maß Bier. Im verhandelten Fall war nur eine Maß umgelegt worden.

(ots/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 25.04.2008, Seite 12, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!