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Schon recht so

Wer in München ein Mietshaus besitzt, kann Biergutscheine für Hausmeister über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Das Amtsgericht in der Landeshauptstadt hat die Klage eines Mieters abgewiesen, der seinen Anteil am Wiesn-Gutschein nicht zu zahlen bereit war. Er sei gut weggekommen, entschieden die Richter. Üblich seien Wiesn-Gutscheine über zwei Maß Bier. Im verhandelten Fall war nur eine Maß umgelegt worden.

(ots/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.04.2008, Seite 12, Feuilleton

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