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Der tote Ulrich Mühe darf nicht behaupten, daß die tote Jenny Gröllmann inoffizielle Mitarbeiterin des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR war. Das Berliner Kammergericht hat laut Mitteilung vom Freitag die Berufung eines Nachrichtenmagazins gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts zurückgewiesen. Die Revision hat es nicht zugelassen. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.04.2008, Seite 13, Feuilleton

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