Zum Inhalt der Seite

Schlappe für Mobilfunkfirmen

Leipzig. Die Mobilfunkbetreiber müssen sich auch in Zukunft die Preise für die Annahme von Gesprächen aus anderen Netzen vorab genehmigen lassen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Klagen von T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 gegen die Regulierung der sogenannten Terminierungsentgelte durch die Bundesnetzagentur ab.
Die Regulierungsverfügungen seien »in vollem Umfang als rechtmäßig bestätigt«, erklärte das Gericht.
Terminierungsentgelte fallen bei den Netzbetreibern für Gespräche ihrer Kunden in andere Netze an. Sie machen einen wesentlichen Teil der Preise für Gespräche vom Festnetz zum Handy oder vom Handy in ein fremdes Handynetz aus, stellen gleichzeitig für die Mobilfunkgesellschaften einen wesentlichen Teil der Einnahmen dar. Im November 2006 und erneut im November 2007 hatte die Regulierungsbehörde deutliche Senkungen der Terminierungsentgelte angeordnet. (AP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 04.04.2008, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!