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Inzesttabu stabil

Das Abendland bleibt vorerst bestehen. Der Beischlaf zwischen Geschwistern und anderen Blutsverwandten ist in Deutschland weiterhin verboten. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Donnerstag in Karlsruhe den Paragraphen 173 des Strafgesetzbuches als verfassungsgemäß. Dieser sieht vor, daß der »Beischlaf unter Verwandten« mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann – allerdings nur der eigentliche Sexualakt. Andere Sexualpraktiken und »Möglichkeiten intimer Kommunikation« bleiben straflos, weshalb »die Menschenwürde sich liebender Geschwister« gewahrt bleibe. In einem abweichenden Votum bezeichnete Richter Winfried Hassemer das Strafmaß als unverhältnismäßig. Er zielte lediglich auf »Moralvorstellungen«, und derlei Wertsetzungen dürften nicht das Ziel einer Strafnorm sein. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.03.2008, Seite 13, Feuilleton

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