Zum Inhalt der Seite

Zwei baskische Parteien für drei Jahre verboten

Madrid. Zwei linke baskische Parteien dürfen nach einem Urteil vom Freitag nicht bei der Parlamentswahl Anfang März antreten. Richter Baltasar Garzón untersagte der Baskischen Nationalistischen Aktion (ANV) und der Kommunistischen Partei des Baskenlands (EHAK) für drei Jahre alle Aktivitäten. Er warf ihnen vor, Verbindungen zur verbotenen Linkspartei Batasuna zu haben. Nach dem Urteil können die Behörden nun die Büros der betroffenen Parteien schließen, ihre Konten einfrieren und sie von der spanischen Parteienfinanzierung ausschließen. Zur Parlamentswahl in Spanien am 9. März darf damit keine linke Baskenpartei antreten. (AP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 09.02.2008, Seite 2, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!