-
04.08.2015
- → Inland
Wollten Beamte NSU-Akten schreddern?
München. Nebenkläger im Münchner NSU-Prozess haben umfangreiche Beweisaufnahmen zur Vernichtung von Akten im Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz beantragt. So soll der Beamte mit dem Decknamen »Lothar Lingen« als Zeuge vernommen werden, der wenige Tage nach dem Auffliegen des NSU-Trios am 4. November 2011 angeordnet haben soll, Unterlagen über den NSU und über zahlreiche V-Leute zu schreddern. Der Beamte habe sich »rechtswidrig« verhalten, sagte Rechtsanwältin Antonia von der Behrens in ihrer Antragsbegründung am Montag. (dpa/jW)
Du findest junge Welt Journalismus wichtig – aber ein Abo ist (noch) nichts für dich?
Dann unterstütze uns jetzt mit einer monatlichen oder einmaligen Spende – ganz unkompliziert, ohne Verpflichtung, aber mit großer Wirkung.
Werde Teil einer engagierten Community, die die Weltsicht der Herrschenden nicht übernimmt, sondern kritisch hinterfragt. Dein Beitrag hilft uns dabei.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!