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29.08.2013
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Daten und Fakten
Chronik über Ver- und Rückkauf
1998: Der schwarz-rote Senat erhofft sich Milliarden-Einnahmen aus geplanten Vermögensverkäufen
1999: Teilprivatisierung: Abgeordnetenhaus gründet die BWB Holding AG und veräußert letztlich je 24,95 Prozent an Vivendi (heute Veolia) und RWE; Änderung des Betriebegesetzes und des Wassergesetzes, neues Teilprivatisierungsgesetz; nach Normenkontrollklage ergibt das Verfassungsgerichtshof-Urteil: Renditeaufschlag und Effizienzsteigerungsklausel als Bestandteil der Wasserpreise sind verfassungswidrig, Gewinngarantie für Private wird noch vor dem Urteil in die Konsortialverträge geschrieben
2003: Fünfte Änderungsvereinbarung unter Rot-Rot: kalkulatorische Kosten als Bestandteil der Wasserpreise werden im Sinne der Konzerne wieder erhöht, Verfassungsgerichtshof-Urteil wird so erneut umgangen
2006: Gründung der Bürgerinitiative »Berliner Wassertisch«
2008: Antrag auf Zulassung des Wassertisch-Volksbegehrens; rot-roter Senat erklärt Volksbegehren für unzulässig
2009: Verfassungsgerichtshof von Berlin erlaubt das Volksbegehren
2011: 660000 Wahlberechtigte (98,2 Prozent) stimmen für den Volksentscheid, alle bestehenden Geheimverträge müssen offengelegt werden; Beschwerde von Transparency International und Verbraucherzentrale bei der EU-Kommission: Verstoß gegen EU-Vergaberecht und versteckte Beihilfe durch Gewinngarantie
2012: Gründung des Sonderausschusses »Wasserverträge«; RWE-Rückkauf für insgesamt 657 Millionen Euro; Bundeskartellamtsverfügung: »mißbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise«; Normenkontrollklage von Grünen und Piraten gegen die Zinsgarantie im Betriebegesetz
2013: Organklage der Piraten gegen Gewinngarantien im Konsortialvertrag; Reduzierung der Vorstände der BWB zugunsten von Veolia; Senat treibt Rückkaufverhandlungen mit französischem Konzern voran.
(bem)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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