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Aus: Ausgabe vom 14.11.2011, Seite 3 / Schwerpunkt

Staatlich ­finanziert?

jW dokumentiert eine Erklärung von Frank Laubenburg, Mitglied des Rates der Stadt Düsseldorf, zu den »neuen Spuren«, denen die Generalbundesanwaltschaft im Zusammenhang mit dem »Wehrhahn-Anschlag« im Juli 2000 nachgeht:

(…) Daß Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe (…) nun in einen Zusammenhang mit dem Handgranatenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof »Wehrhahn« im Sommer 2000 gebracht werden, führt vor allem zu der Frage, welche staatliche Stelle und V-Leute die drei Neofaschisten Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe 13 Jahre lang bei ihren Aktivitäten unterstützt und finanziert haben. Der Bundesanwaltschaft ist kaum zuzutrauen, daß sie diese Frage klärt.

Noch wenige Wochen vor dem Wehrhahn-Anschlag hatte die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft die Auffassung vertreten, daß es in Düsseldorf »keine ausgeprägte rechte Szene« gebe, obwohl diese nachweislich existierte und nach wie vor existiert. (…) Nach dem Bombenanschlag am S-Bahnhof Wehrhahn erklärte die Staatsanwaltschaft dann, es gebe zwar eine rechte Szene, diese sei aber bislang nicht mit einer solchen Gewaltbereitschaft vorgegangen, wie sie bei dem Bombenanschlag zu Tage getreten sei. Eine wiederum falsche Behauptung: Vier Jahre zuvor, 1996, hatte es einen Anschlag auf ein Asylbewerberheim in Düsseldorf-Wersten gegeben. Die Täter wurden wegen 23fachen versuchten Mordes verurteilt.


Bereits einen Tag nach dem Bombenanschlag an der Wehrhahn-Linie hatte der Koordinierungskreis antifaschistischer Gruppen aus Düsseldorf und dem Umland (Antifa-KOK) in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, daß in unmittelbarer Nähe des Tatorts ein wegen mehrerer rassistischer Delikte vorbestrafter Neonazi sein »Survival Security & Outdoor«-Geschäft betreibt, über das an Waffen und Sprengstoff zu kommen sei. Erst fünf Tage nach dieser Meldung reagierte die Düsseldorfer Polizei mit einer Hausdurchsuchung bei dem »Security«-Ausrüster – und trotz seiner einschlägigen Verurteilungen behauptete die Staatsanwaltschaft dreist, Ralf S. sei »nicht der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen«. Bei der Hausdurchsuchung am 2.August 2000 sei kein belastendes Material gefunden worden. Das fanden dann allerdings Möbelpacker (!) fünf Monate später (am 21. Januar 2001) im Keller der von der Polizei durchsuchten Wohnung: Hinter einem Tarnnetz war eine Handgranate verborgen, rechtsextremes Propagandamaterial war zudem im Keller zu finden. (…)

Vollständiger Text im Internet: ­laubenburg.posterous.com/

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